Haushaltshilfe in Düsseldorf – Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Wir übernehmen die gesamte Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen – für Sie einfach, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.
Kostenübernahme für Haushaltshilfen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf zu finanzieren – über die Pflegekasse, den Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen oder steuerliche Vorteile. Wir informieren Sie verständlich über Ihre Möglichkeiten und prüfen kostenlos, welche Ansprüche Ihnen zustehen.


Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Haushaltshilfe in Düsseldorf
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Haushaltshilfe in Düsseldorf zur Verfügung. Durch die Kombination unterschiedlicher Leistungen können Sie umfassende Unterstützung erhalten – häufig ohne oder mit nur geringem Eigenanteil.

Ab Pflegegrad 1 – 131 €/Monat
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag bietet eine einfache Möglichkeit, unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf über die Pflegekasse zu finanzieren. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür monatlich 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag ist speziell für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen.
Für alle Pflegegrade 1 bis 5
Keine Kürzung des Pflegegeldes
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe und Arztbegleitung
Unabhängig von den Pflegesachleistungen nutzbar
Ab Pflegegrad 2 – bis zu 2.299 €/Monat
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich zum Entlastungsbetrag monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für professionelle Pflegeleistungen und Unterstützung im Haushalt genutzt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad 2: bis zu 796 € monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 € monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 € monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 € monatlich
Gut zu wissen: Die Pflegesachleistungen können mit dem monatlichen Entlastungsbetrag kombiniert werden.


Ab Pflegegrad 2 – Bis zu 3.539 €/Jahr
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Ist die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert, kann die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung übernehmen. Seit Juli 2025 steht dafür ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf genutzt werden.
Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam
Bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege jährlich
Für Pflegegrade 2 bis 5
Keine Anrechnung auf den Entlastungsbetrag
Abrechnung über die Pflegekasse auf Antrag
Bis 4.000 €/Jahr – für Selbstzahle
Steuerliche Absetzung nach §35a EStG
Auch ohne Leistungen der Pflegekasse können Sie die Kosten für unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf steuerlich geltend machen. Als haushaltsnahe Dienstleistung können 20 % der begünstigten Aufwendungen direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen werden – bis zu 4.000 € pro Jahr. Dies gilt auch für Dienstleistungen von Laila’s ambulantem Betreuungsdienst.
20 % der begünstigten Kosten steuerlich absetzbar
Bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr
Nur für selbst getragene Kosten, nicht für bereits erstattete Leistungen
Gilt für Haushaltshilfe, Reinigung und Betreuung
Nachweis durch unsere Rechnung und unbare Zahlung


Ohne Pflegegrad – individuelle Pakete
Privatleistung / Selbstzahler
Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie die Leistungen von Laila’s ambulantem Betreuungsdienst in Düsseldorf in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen individuelle und transparente Angebote – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf. Sobald ein Pflegegrad anerkannt wird, ist ein unkomplizierter Wechsel zur Abrechnung über die Pflegekasse möglich.
Auch ohne Pflegegrad buchbar
Flexible Stunden- oder Paketpreise
Keine Mindestvertragslaufzeit
Steuerliche Vorteile nach § 35a EStG möglich
Unkomplizierter Wechsel zur Pflegekassenabrechnung
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Telephone: 0155 61434522
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