Haushaltshilfe in Düsseldorf – Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Wir übernehmen die gesamte Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen – für Sie einfach, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.

Kostenübernahme für Haushaltshilfen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf zu finanzieren – über die Pflegekasse, den Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen oder steuerliche Vorteile. Wir informieren Sie verständlich über Ihre Möglichkeiten und prüfen kostenlos, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Haushaltshilfe in Düsseldorf

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Haushaltshilfe in Düsseldorf zur Verfügung. Durch die Kombination unterschiedlicher Leistungen können Sie umfassende Unterstützung erhalten – häufig ohne oder mit nur geringem Eigenanteil.

Ab Pflegegrad 1 – 131 €/Monat

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag bietet eine einfache Möglichkeit, unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf über die Pflegekasse zu finanzieren. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür monatlich 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag ist speziell für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen.

Für alle Pflegegrade 1 bis 5

Keine Kürzung des Pflegegeldes

Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe und Arztbegleitung

Unabhängig von den Pflegesachleistungen nutzbar

Ab Pflegegrad 2 – bis zu 2.299 €/Monat

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich zum Entlastungsbetrag monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese können für professionelle Pflegeleistungen und Unterstützung im Haushalt genutzt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Pflegegrad 2: bis zu 796 € monatlich

Pflegegrad 3: bis zu 1.497 € monatlich

Pflegegrad 4: bis zu 1.859 € monatlich

Pflegegrad 5: bis zu 2.299 € monatlich

Gut zu wissen: Die Pflegesachleistungen können mit dem monatlichen Entlastungsbetrag kombiniert werden.

Ab Pflegegrad 2 – Bis zu 3.539 €/Jahr

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Ist die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert, kann die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung übernehmen. Seit Juli 2025 steht dafür ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf genutzt werden.

Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam

Bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege jährlich

Für Pflegegrade 2 bis 5

Keine Anrechnung auf den Entlastungsbetrag

Abrechnung über die Pflegekasse auf Antrag

Bis 4.000 €/Jahr – für Selbstzahle

Steuerliche Absetzung nach §35a EStG

Auch ohne Leistungen der Pflegekasse können Sie die Kosten für unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf steuerlich geltend machen. Als haushaltsnahe Dienstleistung können 20 % der begünstigten Aufwendungen direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen werden – bis zu 4.000 € pro Jahr. Dies gilt auch für Dienstleistungen von Laila’s ambulantem Betreuungsdienst.

20 % der begünstigten Kosten steuerlich absetzbar

Bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr

Nur für selbst getragene Kosten, nicht für bereits erstattete Leistungen

Gilt für Haushaltshilfe, Reinigung und Betreuung

Nachweis durch unsere Rechnung und unbare Zahlung

Ohne Pflegegrad – individuelle Pakete

Privatleistung / Selbstzahler

Auch ohne anerkannten Pflegegrad können Sie die Leistungen von Laila’s ambulantem Betreuungsdienst in Düsseldorf in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen individuelle und transparente Angebote – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf. Sobald ein Pflegegrad anerkannt wird, ist ein unkomplizierter Wechsel zur Abrechnung über die Pflegekasse möglich.

Auch ohne Pflegegrad buchbar

Flexible Stunden- oder Paketpreise

Keine Mindestvertragslaufzeit

Steuerliche Vorteile nach § 35a EStG möglich

Unkomplizierter Wechsel zur Pflegekassenabrechnung

Kontaktieren Sie uns

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Betreuungslösung

Telephone: 0155 61434522 

E-mail: betreuungsdienst-laila@outlook.de

  • Mo – Fr
    • 08:00 – 17:00
  • Samstag
    • 09:00 – 13:00
  • Sonntag
    • Geschlossen

Lailas ambulanter Betreuungsdienst

Datenschutz  |  Impressum

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.