Pflegebedürftigkeit & Pflegegrad
Erfahren Sie, was Pflegebedürftigkeit bedeutet, welche Pflegegrade es gibt und welche Leistungen Ihnen zustehen. Wir informieren Sie verständlich und unterstützen Sie rund um das Thema Pflegegrad.
Pflegegrade 1 bis 5 – Wir beraten und unterstützen Sie!
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad und welche Leistungen stehen Ihnen zu? Wir informieren Sie verständlich über die Pflegegrade 1 bis 5, unterstützen Sie bei der Antragstellung und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen – persönlich und unkompliziert in Düsseldorf.


Pflegegrade 1 bis 5 – Ihre Ansprüche in Düsseldorf
Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanzieren lassen. Wir unterstützen Sie dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen, und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse – einfach, persönlich und unkompliziert.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (§45b SGB XI)
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 €. Dieser kann vollständig für unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Düsseldorf eingesetzt werden.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Sachleistungen: bis zu 796 €/Monat + 131 € Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen neben dem Entlastungsbetrag auch ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung. Beide Leistungen können kombiniert werden, sodass Sie von einer umfangreicheren Unterstützung profitieren.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Sachleistungen: bis zu 1.497 €/Monat + 131 € Entlastungsbetrag
Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen deutlich höhere monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung. Unsere Haushaltshilfe in Düsseldorf kann als Teil eines umfassenden Betreuungsangebots über Ihre Pflegekasse finanziert werden.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Sachleistungen: bis zu 1.859 €/Monat + 131 € Entlastungsbetrag
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Pflegeleistungen zur Verfügung. Wir koordinieren Ihre Haushaltshilfe als Teil der ambulanten Versorgung und unterstützen Sie täglich zuverlässig in Ihrem eigenen Zuhause.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf
Sachleistungen: bis zu 2.299 €/Monat + 131 € Entlastungsbetrag
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Laila’s ambulanter Betreuungsdienst unterstützt Sie zuverlässig mit individueller Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe in Düsseldorf – für eine bestmögliche Betreuung in Ihrem Zuhause.
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Betreuungslösung
Telephone: 0155 61434522
- Mo – Fr
- 08:00 – 17:00
- Samstag
- 09:00 – 13:00
- Sonntag
- Geschlossen